Brand- oder Rauchschutztüren
Das Funktionsprinzip von Brand- oder Rauchschutztüren basiert darauf, dass diese im Gefahrenfall geschlossen sind, um ihre schützende Wirkung entfalten zu können. Dies kann im Alltag durchaus hinderlich sein, da Türen, die ständig begangen werden müssen, brandschutztechnisch verschlossen sind. Unzulässiges Hilfsmittel ist der im Bild gezeigte „Brandschutzkeil“. Somit hat die Tür keinerlei Chance zuzufallen und den Brandüberschlag oder die Verrauchung zu verhindern.
Anwendung findet hier eine Feststellanlage nach DIBt. Hierbei wird die Tür elektronisch durch einen Magnet oder Obertürschließer offen gehalten, um im Brandfall, durch einen Rauchmelder ausgelöst, selbständig zuzufallen.
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